Rechtsprechung
BVerwG, 24.10.1980 - 4 B 201.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.02.1980 - 53 II 77
- BVerwG, 24.10.1980 - 4 B 201.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 B 201.80
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn in einem künftigen Revisionsverfahren die Klärung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.; ständige Rechtsprechung).